Escort Job Leitfaden 4

| 22. Juni 2013

escort und mehrWir hoffen, Sie konnten mit Teil 1 bis 3 schon wichtige und nützliche Informationen für den Escort Job erhalten. Heute wollen wir in unserem Escort Magazin einmal weiter mit den Ausführungen gehen. Nach und nach ergänzen sich alle Teile zu einem wertvollen Ratgeber, der Ihnen beim Escort Job helfen sollen. Nun also weiter.

Darf ich einen Freund haben

Wenn Sie im Escort Job arbeiten dürfen Sie natürlich einen festen Freund oder sogar Ehemann/Ehefrau haben. Dennoch sei gleich gesagt, die Erfahrung anderer Frauen zeigt, dass dieses nicht gut geht.  Ihr Partner wird irgendwann eifersüchtig, es kommt zum Knall. Damit ist nicht nur Ihre Partnerschaft bedroht, sondern auch Ihr Escort Job. Natürlich gibt es auch Partner, die damit zu Recht kommen. Oft empfinden diese die Einnahmequelle aus dem Escort Job aber als attraktiv. Mit Liebe hat das in vielen Fällen wenig zu tun. Egal, wie wir es auch drehen und wenden. Im Escort Job sollten Sie über keinen festen Partner verfügen. Das belastet und führt später letztendlich zu einem großen Knall.

Bin ich an eine Agentur gebunden

Ja und Nein. Zunächst einmal kann es keine direkte Vertragsbindung geben. Sie können also nicht verpflichtet werden, für eine Escort Agentur 2 Jahre zu arbeiten. Selbst wenn so etwas im Vertrag erwähnt wurde, sehen es die meisten Gerichte als sittenwidrig an. Also wenn Sie Kündigungsfristen oder ähnliche Klauseln lesen, sind diese meistens nichtig. Was anderes ist ein Wettbewerbsverbot. Unter Umständen kann eine Escort Agentur ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Trennen Sie sich nach einiger Zeit, um nun vollkommen alleine zu arbeiten, kann Ihnen das der Escort Service für einen gewissen Zeitraum unter Umständen untersagen.

Unterscheiden sollten Sie immer zwischen einem normalen Vermittlungsvertrag und einer alleinigen Erlaubnis. Im ersten Falle könnten Sie sich von beliebigen Agenturen jederzeit vermitteln lassen. Im letzteren Fall vertritt Sie eine Agentur exklusiv. Wobei auch dieser Punkt aus rechtlicher Sicht noch nicht wirklich eindeutig geklärt wurde. Das exklusive Vermittlungsrecht lohnt sich nur wirklich dann, wenn es sich um eine erstklassige Begleitagentur mit zahlreichen Kunden handelt. Andernfalls besteht die Gefahr, nur wenige Aufträge zu erhalten. Liegt Ihnen nun der Vertrag vor, lassen Sie sich Zeit. Nehmen Sie eine Kopie mit nach Hause und prüfen Sie alle Punkte sorgfältig. Werden Sie bereits beim ersten Gespräch zur Unterschrift gedrängt, heißt das nichts Gutes.

Muss ich eine Einstiegsgebühr bezahlen

Gute Agenturen erledigen alles für Sie. Von der Werbung bis hin zum Fotografen. Dennoch werden diese Kosten nicht in Rechnung gestellt. Verlangt ein Betreiber plötzlich eine Einstiegsgebühr für den Escort Job, sollten Sie sehr vorsichtig reagieren und sich genau über die Agentur erkundigen. Bei einem Vertrag sollten Sie alle Punkte genau lesen. Nicht das plötzlich versteckte Punkte über Kostenbeteiligungen erhalten sind.

Weiter geht es bald mit dem 5 Teil …

Artikelbild Josef T. Razaie (piqs.de)