Gesetzgeber will Kunden bestrafen

| 9. Dezember 2013

Escort und Sexarbeit standen seit jeher immer unter strenger Beobachtung. Zwar sind die Tätigkeiten in Deutschland legalisiert. Das schon seit 2012. Doch vielen ist das ein Dorn im Auge. Nun prangert man seit Jahren die Zwangsprostitution an. Allerdings sind diese Zahlen in Deutschland ungenau. So gibt es die offiziellen Polizeistatistiken, die eine Tendenz nach oben ausweisen. Allerdings vermischen sich diese Zahlen mit anderen Vergehen, sodass ein Heranziehen eigentlich gar nicht möglich ist. Andere Fachleute sagen genau das Gegenteil. In Deutschland ist die Zwangsprostitution deutlich seit Jahren gesunken. Dass wir ein zu einem Umschlagsplatz geworden sind, wird dabei sogar scharf kritisiert. Dennoch bleiben offizielle Stellen bei diesen Ausführungen.

Escort ServiceWer kann da schon widerstehen …

Kunden bestrafen

Das Zwangsprostitution, auch wenn es nur geringe Zahlen sind, unbedingt bekämpft werden muss, darüber sind wir uns alle einig. Kein Kunde möchte eine Frau, die dazu gezwungen wurde. Weder im Escort noch woanders. Darüber sind sich eigentlich alle einig. Nun überlegt man offen, Männer, die eben zu einer Zwangsprostituierten gehen, zu bestrafen. Was augenblicklich richtig erscheint, wirft dennoch Fragen auf. Wie soll ein Mann erkennen, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt? Zudem ist dabei die Auslegung zu betrachten. So besteht ja schon die Gefahr bei Frauen zwischen 18 – 21 Jahren, dass Männer hier (auch wenn kein Zwang vorliegt) bestraft werden können. Dabei reicht es schon aus, wenn die Dame nachweislich vorher noch nie Sex gegen Geld hatte. Diese Gesetze sind heute schon in Kraft. Ein Grund warum viele Escort Agenturen aber auch Kunden Frauen erst ab 21 Jahren vermitteln/buchen.

Gefahr für Kunden

Zwangsläufig, auch wenn die Gefahr in Deutschland gering ist, liefe man so Gefahr, in eine solche Situation zu gelangen. Denn ein Fakt lässt sich leider nicht bestreiten. Nicht alle Frauen aus dem Ausland, die in Deutschland sich als Escort oder in sonstiger Sexarbeit anbieten, sind hier wirklich gemeldet (Steuer, Aufenthalt, etc.). Nun hat man erst auch kürzlich darüber diskutiert, ob Frauen, die unter Zwang in die Prostitution gelangt sind, nicht generell einen Bleiberecht bekommen sollen. Grundsätzlich wäre das auch gutzuheißen. Dennoch ist damit die Gefahr groß, das eben jene Frauen, die ohne Aufenthaltstitel aus dem Ausland hier tätig sind, sich zunächst generell auf Zwang berufen. Immerhin verlockt so ein mögliches Bleiberecht. Für den Kunden kann das aber äußerst negative Auswirkungen haben. Denn er steht zunächst unter Verdacht, dieses gefördert zu haben. Unabhängig der eigentlichen Situation.

Es ist damit zu rechnen, das sich aber auch die Bedingungen für die Escort-Damen weiter verschärfen werden. Zwar ist die Prostitution weiterhin legal. Dennoch erschweren Gemeinden und Städte die Situation enorm. Von zusätzlichen Verordnungen und Verdrängung aus dem Alltagsleben bis hin zu Sanktionen und zahlreichen weiteren Maßnahmen lässt sich immer wieder lesen. Auch im Bereich der Steuern herrscht bei vielen Damen im Escort-Service große Unsicherheit. Der Gesetzgeber hat es bis heute nicht geschafft, einheitliche und klare Regeln festzulegen. Und die Legalisierung ist nun immerhin schon fast 14 Jahre alt!

Flatrate-Sex

Das die Regierung, sofern es denn eine neue geben wird, gegen den sogenannten Flatrate-Sex vorgehen will, ist sicherlich zu begrüßen. Die Angebote sind mittlerweile so „billig“, dass ein wirklich entspannter Aufenthalt nicht möglich ist. Die Frauen arbeiten dabei unter teilweise schlechten Arbeitsbedingungen. Auch wenn es sich dabei fast nur um schnellen Sex handelt, sollten die Damen jedoch ordentlich bezahlt werden. Ein Grund, warum viele nur zu einer Escort Dame greifen. Denn hier ist die Gefahr einer Zwangsprostitution nicht gegeben und zum anderen erhält der Kunde großartige Leistungen, die er ebenfalls auch angemessen bezahlt.